AWR-Herbsttagung über Fragen des europäischen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts
300 Milliarden Euro Schaden durch Produktpiraterie
München, 05.11.2009 -Die Bekämpfung der Produktpiraterie sowie zentrale Bestimmungen des Europäischen Zollrechts und der Exportkontrolle stehen im Mittelpunkt der Herbsttagung des Vereins Außenwirtschaftsrunde e.V. (AWR). An den Außengrenzen der Europäischen Union werden jährlich fast 100 Millionen Fälle von Produkt- und Markenpiraterie festgestellt. Der weltweite Schaden durch Produktpiraterie wird auf 300 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Die AWR-Herbsttagung findet vom 5.- 6. November in München statt. Die WTS AG Steuerberatungsgesellschaft ist Sponsor der Tagung.
Nach den Worten von Fritz Esterer, Vorstandsvorsitzender der WTS AG, „wächst bei vielen Unternehmen die Unsicherheit über zollrechtliche Fragen beim Im- und Export. Die Akteure sehen sich in der EU einer Reihe von Änderungen der materiellen und verfahrensrechtlichen Zoll- und Außenwirtschaftsvorschriften ausgesetzt.“ Gleichzeitig nehme der Handel mit Drittländern zu. „Es gibt immer wieder neue Herausforderungen im Zollrecht, und eine Reihe von Zweifelsfragen.“
Wie stellen Unternehmen sicher, dass sie mit den Regularien der Exportkontrolle konform gehen? Das Europäische Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist ein ausgesprochen formales Recht. Schon kleine Verstöße gegen Formvorschriften können erhebliche finanzielle Auswirkungen - unter Umständen sogar Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Gefahr besteht umso mehr, als das Rechtsgebiet ein wucherndes Gestrüpp nebeneinander bestehender gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Vorschriften und Gerichtsentscheidungen ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der gemeinschaftlichen Handelspolitik sind die Ursprungsregeln der EU, insbesondere wenn es um die konkrete Zuordnung einer Ware zur Wirtschaft eines bestimmten Landes oder Gebietes und die sich daraus ergebenen Rechtsfolgen geht.
“Das Zollrecht hat für die gesamte deutsche Export- und Importwirtschaft große Bedeutung, deshalb bietet die WTS AG Steuerberatungsgesellschaft, die im Bereich Zollrecht über besondere Kompetenzen verfügt, ihren Mandanten bei Zollproblemen umfassende und persönliche Beratung an. So arbeitet Uwe Reimer, Deutschlands erster ‘Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern‘ bei der WTS AG. Wir unterstützen den Vereinszweck der AWR ausdrücklich und sind deshalb Sponsor der Tagung“, so Fritz Esterer.
Pressefotos und –materialien
Fritz Esterer, Vorstandsvorsitzender WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
