World Tax Service errechnet Mehrbelastungen für Unternehmen
Schnell-Check zur Energie- und Stromsteuer
Düsseldorf, 15. September 2010 – Wenn das Haushaltsbegleitgesetz 2011 nach dem Bundeskabinett auch Bundestag und Bundesrat passiert, wird es erhebliche Mehrbelastungen für Unternehmen bei der Energie- und Stromsteuer geben. Darauf hat die WTS (World Tax Service) in Düsseldorf hingewiesen. Damit sich betroffene Firmen rechtzeitig vor dem 1. Januar darauf einstellen können, bietet die WTS einen Schnell-Check an, der neben Planungssicherheit auch die Möglichkeit zu bislang nicht genutzten Steueroptimierungen eröffnet.
Einen ermäßigten Stromsteuersatz soll es ab 2011 nicht mehr geben. Die Stromsteuer soll auf 16,40 € pro Megawattstunde angehoben werden. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sollen für ihre eigenbetrieblichen Zwecke über einem Sockelbetrag von 500 € eine nachträgliche Entlastung in Höhe von 4,10 € pro Megawattstunde erhalten. Auch der so genannte Spitzenausgleich soll stark gekürzt werden. Der Sockelbetrag dafür liegt bei der Stromsteuer dann bei 2.500 Euro, bei der Energiesteuer bei 2.000 Euro. Die Entlastung, die ab diesen Sockelbeträgen greift, soll gleichzeitig ab 2011 von 95 auf 73 Prozent abgeschmolzen werden. Weil das so genannte Erlaubnisscheinverfahren abgeschafft werden soll, müssten künftig alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes Steuerentlastungsanträge stellen, um in den Genuss einer ermäßigten Stromsteuerbelastung zu gelangen.
Wer Wärme erzeugt, erhält keine Steuerentlastung mehr, es sein denn es handelt sich um öffentliche Fernwärmenetze oder die Wärme wird im produzierenden Gewerbe beziehungsweise in der Land- und Forstwirtschaft verwendet. Auch wer Strom zur Erzeugung von Sekundär-Energie verwendet, muss künftig ohne eine Steuerentlastung kalkulieren, außer die Sekundär-Energie wird im produzierenden Gewerbe oder in der Land- und Forstwirtschaft verwendet.
Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsbegleitgesetzes im Bundestag soll am 29. Oktober stattfinden, die abschließende Beratung im Bundesrat ist für den 26. November vorgesehen. Am gleichen Tag findet unter Mitwirkung der WTS der 1. Deutsche Energiesteuertag beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) statt. Wer schon jetzt die Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf sein Unternehmen errechnen will, kann den Schnell-Check des WTS Energie- und Stromsteuer-Teams in Anspruch nehmen. Dazu wurde ein Beratungstelefon eingerichtet: (0211) 200 50 817.

