Nachgefragt: Gemeindesteuerreform

Steuerpolitik für mehr Wachstum

WTS Vorstand befürwortet Reform der Gewerbesteuer

München, 21. Oktober 2010 – Der Vorstandsvorsitzende des WTS World Tax Service hat sich für eine gründliche Reform der Gemeindefinanzierung in Deutschland ausgesprochen. Anlass ist die zum Teil verheerende Situation in den kommunalen Kassen. Der Deutsche Städtetag hatte am Donnerstag darauf hingewiesen, die kurzfristig höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer dürften nicht „über die dramatische Lage bei den Städten hinwegtäuschen.“ Die Gewerbesteuer, fordert die WTS, soll durch eine kommunale Wirtschaftsteuer ersetzt werden, die alle Wirtschaftstreibenden erfasst und nur noch den reinen Gewinn besteuert. Gleichzeitig sollen die Gemeinden nach den Vorstellungen des Steuerexperten Fritz Esterer stärker am Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt werden. Auf diese Weise ließe sich die dringend erforderliche Verstetigung der kommunalen Einnahmen erreichen.

Fritz Esterer, seit mehr als einem Jahr an der Spitze der WTS, einer der größten Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands, und zuvor langjähriger Konzernsteuerchef bei Siemens, kritisiert vor allem zu wenig Transparenz bei der Finanzierung von Kommunalaufgaben: „Die Etats der Städte und Gemeinden speisen sich aus verschiedensten Steuertöpfen, von der Einkommensteuer über die Abgeltungsteuer und Umsatzsteuer bis zur Grund- und Gewerbesteuer. Gerade die Gewerbesteuer als größter Posten bei den kommunalen Steuereinnahmen ist jedoch extrem konjunkturabhängig und daher enormen Schwankungen unterworfen.“

Innerhalb der vergangenen vierzig Jahre habe sich das Gewerbesteueraufkommen in Deutschland von fünf auf über vierzig Milliarden Euro im Jahr 2008 verachtfacht. Drastische Einbrüche habe die Wirtschaftsentwicklung in den Krisenjahren ab 2001 und erneut ab 2009 beschert. Durch das plötzliche Absinken der Gewerbesteuer hätten den Gemeinden im Jahr 2009 gut sieben Milliarden Euro in den Kassen gefehlt. Die großen Haushaltslöcher sind der Anlass der jüngsten Reformdiskussion.

Viele Gemeinden beklagen neben den starken Schwankungen auch die ungerechte Verteilung der Gewerbesteuer. „Diese Steuer ist extrem abhängig von wenigen Großbetrieben und dem Ort ihres Wirkens. So stammen drei Viertel des Gewerbesteueraufkommens von nur einem Prozent der deutschen Betriebe“, schildert Esterer. „Umgekehrt sehen die Unternehmen in dieser Steuer eine systemwidrige Substanzbesteuerung, weil nicht nur der Ertrag des Vermögens besteuert wird.“ Stattdessen würden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer auch fiktive Finanzierungsanteile aus Entgelten für Fremdkapital, Miete, Lizenzen und anderen Kosten in gewissem Umfang dem Gewinn hinzugerechnet, was sich, so Esterer, „natürlich deutlich krisenverschärfend auswirkt, weil sogar trotz einer Verlustsituation weiterhin noch Gewerbesteuer anfallen kann.“

Der WTS-Vorsitzende, der zugleich im Vorstand des Steuerausschusses des BDI tätig ist, lässt keinen Zweifel daran, dass er die Gewerbesteuer als Haupthindernis für eine Modernisierung der Unternehmensbesteuerung sieht: „Deutschland geht mit der Gewerbesteuer einen internationalen Sonderweg, weil es sich um eine Ertragsteuer mit substanzbesteuernden Elementen handelt. Das Kernproblem der Gewerbesteuer ist die verfehlte Systematik.“

Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Entwürfe, um dieses Problem zu beheben. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände soll die heutige Gewerbesteuer weiter ausgebaut und gestärkt werden. Hierzu sollen künftig Veräußerungsgewinne vollständig erfasst und auch Freiberufler in die Gewerbesteuer einbezogen werden. Die substanzbesteuernden Hinzurechnungen sollen bei diesem sogenannten Kommunalmodell bei gleichzeitiger Absenkung diesbezüglicher Freibeträge vervielfacht werden. „Die Kommunen wollen zur Stabilisierung ihrer Einnahmen die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer verbreitern und die ertragsunabhängigen Elemente dabei in unverantwortlicher Weise sogar noch extrem ausbauen. Realistisch muss man bei diesem geradezu wirtschaftsfeindlichen Modell von einer Mehrbelastung in der Größenordnung von neun Milliarden Euro jährlich ausgehen."

Der Koalitionsvertrag stellte unterdessen ein Zuschlagmodell (das sogenannte Prüfmodell) zur Diskussion. Es sieht den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz vor. Dieser Gemeindezuschlag würde auf die zuvor entsprechend abgesenkte Einkommensteuer bzw. auf die erhöhte Körperschaftsteuer erhoben. Dieses Modell würde verfehlte Ansätze der Gewerbesteuer wie die substanzbesteuernden Hinzurechnungen beseitigen und mit dem höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen auch die kommunale Einnahmeseite verstetigen. "Insofern geht dieses Modell in jedem Fall in die richtige Richtung. Allerdings offenbaren erste Berechnungen jährliche Aufkommensverluste in Höhe von rund sechs Milliarden Euro und erhebliche Aufkommensverschiebungen zu Lasten von den Betriebsstättengemeinden hin zu den Wohnsitzgemeinden. Eine Korrektur dieser Verwerfungen durch Zerlegung der auf Gewinneinkünfte entfallenden Einkommensteuer nach Betriebsstätten erscheint hier unumgänglich, wäre aber administrativ sehr aufwändig."

Esterer betont, dass die Unternehmen vorrangig nicht an einer schlichten Abschaffung der Gewerbesteuer interessiert seien, sondern an einer Strukturreform, die „mehr Gerechtigkeit, mehr Planbarkeit und mehr Stabilität in die kommunale Finanzierung bringen soll." Das so wichtige Band zwischen Wirtschaft und Gemeinden müsse unbedingt gestärkt werden. Bloße steuerliche Entlastung stehe für die Unternehmen nicht im Vordergrund.

Kombiniert man die Vorstellungen aus dem Koalitionsvertrag mit den Vorschlägen der Stiftung Marktwirtschaft, so entsteht aus Sicht der WTS ein „interessantes und tragfähiges Modell für die Gemeindefinanzierung“. Nach den kürzlich aktualisierten Vorstellungen der Stiftung Marktwirtschaft würden an die Stelle der Gewerbesteuer eine kommunale Wirtschaftsteuer und eine „Betriebslohnsteuer“ treten.



  • Die Wirtschaftsteuer als erste Säule würde alle Wirtschaftenden in der Gemeinde erfassen, also auch Freiberufler. Nur der reine Gewinn würde der Steuer unterworfen, und zwar mit ca. 8 Prozent. Die Körperschaftsteuer würde von 15 auf 22 Prozent angehoben.

  • Als zweite Säule würde die Betriebslohnsteuer für die Gemeinden 2 Prozent aller Bruttoarbeitslöhne aus dem Lohnsteuertopf vorsehen, was den Unternehmen bei der Lohnsteuerschuld angerechnet würde. Für die Gemeinden würde dies eine stetige, kaum Schwankungen ausgesetzte Einnahmequelle darstellen. Die Betriebslohnsteuer wäre ein direkter Anreiz für Politiker, sich stärker für Arbeitsplätze in ihrer Region einzusetzen. Allerdings würden regionale Unterschiede im Lohnsteuerniveau zu einer ungerechten Verteilung führen.

Alternativ zur Betriebslohnsteuer stellt sich Fritz Esterer ein Anheben des kommunalen Anteils am Umsatzsteueraufkommen vor, um die kommunalen Steuereinnahmen zu verstetigen. Dabei müsste man den Verteilungsschlüssel modifizieren und an die Arbeitslöhne und die Zahl der Arbeitsplätze in den Gemeinden koppeln. „So lassen sich auch auf diese Weise die gleichen positiven Anreize wie bei der Betriebslohnsteuer erreichen."

„Um Härtefälle abzufangen, brauchen wir auch in der Gemeindefinanzierung das Solidaritätsprinzip“, fordert Esterer. „Deshalb sollte es für Verlierergemeinden, in denen sich durch die Reform Härtefälle ergeben, so etwas wie einen Solidaritätsfonds geben, der nach erfolgter Bedürftigkeitsprüfung Ausgleichszahlungen leistet.“

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 Vorstandsvorsitzender Fritz Esterer befürwortet Reform der Gewerbesteuer

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